Rente, Abgaben & Steuern: Selbständige Minijob

Selbstständig sein und trotzdem noch einen Minijob haben? Kein Problem! Aber es gibt ein paar Dinge, die du beachten solltest. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, wenn du neben deiner Selbstständigkeit einen Minijob ausübst.

Minijob mit Verdienstgrenze neben der Selbstständigkeit

Als Selbstständige*r kannst du problemlos neben deiner Tätigkeit einen oder sogar mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausüben. Wichtig ist nur, dass dein gesamter Verdienst aus diesen Minijobs zusammengerechnet nicht mehr als 538 Euro im Monat beträgt. Keine Sorge – dein Einkommen aus der Selbstständigkeit bleibt davon unberührt!

Rentenversicherung: Auch im Minijob ein Thema

Auch wenn du neben deiner Selbstständigkeit einen Minijob hast, gilt für dich die Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du durch die Zahlung eigener Rentenbeiträge vom vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung profitierst. Dazu gehört unter anderem die Anrechnung der Beschäftigungszeiten und die Möglichkeit, staatliche Förderungen für deine Altersvorsorge zu nutzen.

Falls dir die Rentenversicherungspflicht nicht zusagt, kannst du dich davon befreien lassen. Dein Arbeitgeber muss aber trotzdem einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.

Krankenversicherung im Minijob

Im Minijob bist du von der Krankenversicherungspflicht befreit, was bedeutet, dass du keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen musst. Allerdings solltest du wissen, dass du dadurch auch keinen Krankenversicherungsschutz über den Minijob erwirbst. Wenn du also privat krankenversichert bist, bleibt das so – dein Arbeitgeber muss dann keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung leisten.

Was passiert, wenn du die Verdienstgrenze überschreitest?

Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 538 Euro pro Monat. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, zählt deine Beschäftigung nicht mehr als Minijob, und es wird versicherungspflichtig. Wichtig zu wissen: Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit wird bei dieser Grenze nicht mitgezählt. Möchtest du mehr darüber erfahren, wie sich die Verdienstgrenze auf deinen Minijob auswirkt? Schau dir unseren Artikel zur Verdienstgrenze an.

Kurzfristige Minijobs neben der Selbstständigkeit

Wenn du nur kurzfristig arbeiten möchtest, passt vielleicht ein kurzfristiger Minijob besser zu dir. Diese Jobs sind auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet und haben keine Verdienstgrenze. Da der Minijob parallel zur Selbstständigkeit läuft, wird er in der Regel nicht als berufsmäßig eingestuft, was dir eine Menge Bürokratie erspart.

Steuern im Minijob

Auch dein Verdienst im Minijob muss versteuert werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kann dies entweder über die individuellen Lohnsteuermerkmale oder pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Bei kurzfristigen Minijobs gibt es die Möglichkeit, die Steuer pauschal mit 25 Prozent zu berechnen.


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