Urlaubsgeld im Minijob: Das musst du wissen

Sommer, Sonne, Urlaubsgeld – klingt gut, oder? Aber wie sieht das eigentlich im Minijob aus? Bekommst du als Minijobber*in auch Urlaubsgeld und was musst du dabei beachten? In diesem Beitrag klären wir, wie es mit dem Urlaubsgeld im Minijob aussieht und was das für dich und deinen Arbeitgeber bedeutet.

Bekommst du im Minijob auch Urlaubsgeld?

Das Wichtigste zuerst: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld hast du als Minijobberin leider nicht. Aber keine Sorge – oft wird das Urlaubsgeld in Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder direkt im Arbeitsvertrag festgelegt. Das bedeutet: Wenn deine Vollzeitkolleginnen Urlaubsgeld bekommen, hast du als Minijobber*in in der Regel auch Anspruch darauf. Gleiches Recht für alle!

Wie viel Urlaubsgeld gibt’s im Minijob?

Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt oft davon ab, wie viele Stunden du im Vergleich zu den Vollzeitkräften arbeitest. Das bedeutet, dass du dein Urlaubsgeld anteilig bekommst – je nachdem, wie viel du gearbeitet hast. Es kann aber auch vorkommen, dass unabhängig von den Arbeitsstunden ein fester Betrag im Vertrag vereinbart wird.

Einmalzahlungen und was sie für deinen Verdienst bedeuten

Urlaubsgeld ist eine sogenannte Einmalzahlung, also eine Zahlung, die einmal im Jahr fällig wird. Anders als Prämien oder Jubiläumsgelder zählt das Urlaubsgeld jedoch zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Berechnung der Minijob-Grenze berücksichtigt.

Verdienstgrenze im Minijob – Urlaubsgeld zählt mit!

Wenn dein regelmäßiger monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro überschreitet, gilt deine Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als sozialversicherungspflichtiger Job. Deshalb muss dein Arbeitgeber schon zu Beginn genau berechnen, wie sich dein Verdienst inklusive Urlaubsgeld entwickelt. Wenn du mehr über die Verdienstgrenze erfahren möchtest, schau dir unseren ausführlichen Artikel zur Verdienstgrenze an.

Wie Arbeitgeber das Urlaubsgeld richtig verbeitragen

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, zum Beitragsnachweis hinzugefügt werden müssen. Aber keine Sorge, das geht ganz einfach mit einem zusätzlichen Nachweis für den Monat der Auszahlung.


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