Arbeitszeitkonto im Minijob: So bleibst du flexibel


Als Minijobber flexibel arbeiten? Klar, das geht! Arbeitgeber*innen haben es nicht immer leicht, den genauen Personalbedarf zu planen. Da kommt ein Arbeitszeitkonto gerade recht, um bei schwankendem Arbeitsaufkommen flexibel zu reagieren. Wir erklären dir, wie das Ganze funktioniert und worauf du achten solltest.

Flexibel arbeiten – auch im Minijob möglich?

Flexibilität am Arbeitsplatz ist nicht nur in Vollzeitjobs ein Thema. Auch im Minijob kannst du deine Arbeitszeiten flexibel gestalten – und genau hier kommt das Arbeitszeitkonto ins Spiel. Es funktioniert im Grunde wie ein Stundenzettel, nur dass hier sowohl Überstunden als auch Minusstunden erfasst werden. Das ist super praktisch, wenn mal mehr oder weniger zu tun ist.

Fester monatlicher Verdienst – das sollte im Vertrag stehen

Damit ein Arbeitszeitkonto funktioniert, muss das Ganze schriftlich festgehalten werden – zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Hier wird ein fester monatlicher Verdienst vereinbart. Für Minijobs liegt dieser Verdienst in der Regel bei maximal 538 Euro pro Monat, also höchstens 6.456 Euro im Jahr.

Wie viele Stunden du dafür arbeiten musst, hängt von deinem Stundenlohn ab. Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 6.456 Euro und einem Stundenlohn von 13,45 Euro darfst du insgesamt 480 Stunden im Jahr arbeiten.

Wichtig: Auch bei einem Arbeitszeitkonto müssen die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn eingehalten werden!

Zeitguthaben aufbauen und abbauen – wie geht das?

Die Grundlage für dein Arbeitszeitkonto ist der monatlich festgelegte Verdienst. Deine Arbeitsstunden kannst du flexibel über das Jahr verteilen. Wenn du in einem Monat mehr arbeitest, sammelst du Zeitguthaben. Arbeitest du weniger, baust du dieses Guthaben wieder ab. Aber Achtung: Der Abbau des Zeitguthabens muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Das geht entweder durch weniger Arbeit in bestimmten Monaten oder durch eine Freistellung von bis zu 3 Monaten.

Ein Beispiel für ein Arbeitszeitkonto im Minijob

Wichtig ist, dass es keine extremen Schwankungen bei deinen Arbeitszeiten gibt. Eine Freistellung von mehr als 3 Monaten oder ein nicht abgebautes Zeitguthaben führen dazu, dass dein Minijob keiner mehr ist – und dann gelten andere Regeln.

Wenn du mehr über die Vorteile und Regeln von Minijobs erfahren möchtest, schau dir unseren ausführlichen Artikel zu Minijobs und Verdienstgrenzen an.

Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob

Auch wenn du ein flexibles Arbeitszeitkonto hast, darf dein durchschnittlicher monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Arbeitgeber*innen müssen das schon zu Beginn deiner Beschäftigung und bei jeder relevanten Veränderung im Auge behalten.

Wie werden Minijob-Beiträge berechnet?

Die Beiträge zu deinem Minijob werden immer auf Basis des monatlich vereinbarten und ausgezahlten Verdienstes berechnet – unabhängig davon, wie viele Stunden du tatsächlich gearbeitet hast.

Mindestlohn und Arbeitszeitkonto – was ist zu beachten?

Auch im Rahmen eines Arbeitszeitkontos gilt der gesetzliche Mindestlohn – und zwar für jede geleistete Arbeitsstunde. Wenn du mehr arbeitest als vereinbart, werden diese Stunden gesammelt. Wichtig: Die gesammelten Mehrarbeitsstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50 Prozent deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Überschreitest du diese Grenze, muss dein Arbeitgeber die zusätzlichen Stunden direkt mit dem nächsten Gehalt auszahlen.

Mehr Infos zum Thema Mindestlohn bekommst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer: 030 – 60 28 00 28.