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Tipps für Studierende: Minijobs zwischen Bachelor und Master
Herzlichen Glückwunsch zum Bachelor! Jetzt stehst du vor einer spannenden Frage: Was machst du mit den Wochen, die du bis zum Start deines Masterstudiums frei hast? Eine tolle Möglichkeit, die Zeit sinnvoll zu nutzen, ist ein Minijob. Damit kannst du nicht nur ein bisschen Geld dazuverdienen, sondern auch wertvolle Erfahrungen sammeln. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Optionen du hast und worauf du achten solltest.
Kurzfristige Beschäftigung: Perfekt für eine kurze Übergangszeit
Wenn du zwischen Bachelor und Master nur wenige Wochen zur Verfügung hast, ist eine kurzfristige Beschäftigung die ideale Lösung. Dieses Arbeitsmodell erlaubt es dir, innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage zu arbeiten. Besonders attraktiv: Es gibt keine feste Verdienstgrenze! Du kannst also so viel verdienen, wie du möchtest, ohne dir Sorgen um Abzüge zu machen. Wichtig zu wissen ist, dass dein Arbeitgeber nur dann prüft, ob die Tätigkeit „berufsmäßig“ ist, wenn dein monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro überschreitet. Doch keine Sorge – für Studierende zwischen zwei Studiengängen gilt diese Regel in der Regel nicht.
In einer kurzfristigen Beschäftigung zahlst du selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Arbeitgeber übernimmt die Umlagen U1 (ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen) und U2. Bei den Steuern hast du die Wahl: Entweder werden sie nach deinen Lohnsteuermerkmalen berechnet oder pauschal mit 25% abgeführt.
Falls du gerade auf der Suche nach einer passenden kurzfristigen Beschäftigung bist, schau doch mal auf unserem Stellenportal vorbei! Dort findest du zahlreiche Minijob-Angebote, die genau zu deiner Situation passen könnten.
Minijob mit Verdienstgrenze: Die richtige Wahl für längere Zeiträume
Falls du planst, länger zu arbeiten, oder die Möglichkeiten einer kurzfristigen Beschäftigung bereits ausgeschöpft hast, könnte ein Minijob mit Verdienstgrenze für dich interessant sein. Dieser Minijob lässt sich zeitlich unbegrenzt ausüben, solange dein monatlicher Verdienst im Durchschnitt 538 Euro nicht übersteigt. Auch wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst, darf das Gesamteinkommen die 538 Euro pro Monat nicht überschreiten.
Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung zahlst du in einem Minijob mit Verdienstgrenze einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung, es sei denn, du lässt dich davon befreien. Dein Arbeitgeber übernimmt die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Umlagen U1 und U2. Steuerlich hast du hier ebenfalls die Wahl: Entweder eine Pauschalsteuer von 2% oder eine Versteuerung nach deinen Lohnsteuermerkmalen.
Ein Vorteil dieses Modells: Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Das gibt dir noch mehr Flexibilität und Verdienstmöglichkeiten.
Midijob: Die Lösung für ein höheres Einkommen
Wenn du mehr als 538 Euro im Monat verdienen möchtest, könnte ein Midijob die richtige Lösung für dich sein. Bei einem Midijob liegt dein Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat. Auch wenn Midijobs sozialversicherungspflichtig sind, bedeutet das nicht automatisch, dass dir weniger Geld bleibt. Durch eine clevere Berechnungsmethode werden die Sozialversicherungsbeiträge reduziert, sodass du am Ende mehr Netto in der Tasche hast. Bei der Berechnung deiner Beiträge hilft dir unser Midijob-Rechner, den du auf unserer Website findest.
Die Sozialversicherungspflicht im Midijob umfasst Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die sowohl von dir als auch von deinem Arbeitgeber getragen werden. Bei den Steuern erfolgt die Versteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen.
Oder doch ein Praktikum?
Vielleicht möchtest du die Zeit zwischen Bachelor und Master nutzen, um Praxisluft zu schnuppern? Ein Praktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, deine theoretischen Kenntnisse anzuwenden und gleichzeitig ein Einkommen zu erzielen. Ob dein Praktikum als Minijob zählt, erfährst du auf unserer Website.
Fazit
Ob kurzfristige Beschäftigung, Minijob mit Verdienstgrenze oder Midijob – du hast viele Möglichkeiten, deine freie Zeit zwischen Bachelor und Master sinnvoll zu nutzen und dabei Geld zu verdienen. Überlege dir, welche Option am besten zu dir passt, und nutze die Gelegenheit, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und finanziell etwas auf die Seite zu legen. Schau dir auch unsere weiteren Blogbeiträge an, um noch mehr hilfreiche Tipps und Informationen zu erhalten!
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Urlaubsgeld im Minijob: Das musst du wissen
Sommer, Sonne, Urlaubsgeld – klingt gut, oder? Aber wie sieht das eigentlich im Minijob aus? Bekommst du als Minijobber*in auch Urlaubsgeld und was musst du dabei beachten? In diesem Beitrag klären wir, wie es mit dem Urlaubsgeld im Minijob aussieht und was das für dich und deinen Arbeitgeber bedeutet.
Bekommst du im Minijob auch Urlaubsgeld?
Das Wichtigste zuerst: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld hast du als Minijobberin leider nicht. Aber keine Sorge – oft wird das Urlaubsgeld in Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder direkt im Arbeitsvertrag festgelegt. Das bedeutet: Wenn deine Vollzeitkolleginnen Urlaubsgeld bekommen, hast du als Minijobber*in in der Regel auch Anspruch darauf. Gleiches Recht für alle!
Wie viel Urlaubsgeld gibt’s im Minijob?
Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt oft davon ab, wie viele Stunden du im Vergleich zu den Vollzeitkräften arbeitest. Das bedeutet, dass du dein Urlaubsgeld anteilig bekommst – je nachdem, wie viel du gearbeitet hast. Es kann aber auch vorkommen, dass unabhängig von den Arbeitsstunden ein fester Betrag im Vertrag vereinbart wird.
Einmalzahlungen und was sie für deinen Verdienst bedeuten
Urlaubsgeld ist eine sogenannte Einmalzahlung, also eine Zahlung, die einmal im Jahr fällig wird. Anders als Prämien oder Jubiläumsgelder zählt das Urlaubsgeld jedoch zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Berechnung der Minijob-Grenze berücksichtigt.
Verdienstgrenze im Minijob – Urlaubsgeld zählt mit!
Wenn dein regelmäßiger monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro überschreitet, gilt deine Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als sozialversicherungspflichtiger Job. Deshalb muss dein Arbeitgeber schon zu Beginn genau berechnen, wie sich dein Verdienst inklusive Urlaubsgeld entwickelt. Wenn du mehr über die Verdienstgrenze erfahren möchtest, schau dir unseren ausführlichen Artikel zur Verdienstgrenze an.
Wie Arbeitgeber das Urlaubsgeld richtig verbeitragen
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, zum Beitragsnachweis hinzugefügt werden müssen. Aber keine Sorge, das geht ganz einfach mit einem zusätzlichen Nachweis für den Monat der Auszahlung.
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