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Autor: minijobportal
Rente, Abgaben & Steuern: Selbständige Minijob
Selbstständig sein und trotzdem noch einen Minijob haben? Kein Problem! Aber es gibt ein paar Dinge, die du beachten solltest. Hier erfährst du, welche Regeln gelten, wenn du neben deiner Selbstständigkeit einen Minijob ausübst.
Minijob mit Verdienstgrenze neben der Selbstständigkeit
Als Selbstständige*r kannst du problemlos neben deiner Tätigkeit einen oder sogar mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausüben. Wichtig ist nur, dass dein gesamter Verdienst aus diesen Minijobs zusammengerechnet nicht mehr als 538 Euro im Monat beträgt. Keine Sorge – dein Einkommen aus der Selbstständigkeit bleibt davon unberührt!
Rentenversicherung: Auch im Minijob ein Thema
Auch wenn du neben deiner Selbstständigkeit einen Minijob hast, gilt für dich die Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du durch die Zahlung eigener Rentenbeiträge vom vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung profitierst. Dazu gehört unter anderem die Anrechnung der Beschäftigungszeiten und die Möglichkeit, staatliche Förderungen für deine Altersvorsorge zu nutzen.
Falls dir die Rentenversicherungspflicht nicht zusagt, kannst du dich davon befreien lassen. Dein Arbeitgeber muss aber trotzdem einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.
Krankenversicherung im Minijob
Im Minijob bist du von der Krankenversicherungspflicht befreit, was bedeutet, dass du keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen musst. Allerdings solltest du wissen, dass du dadurch auch keinen Krankenversicherungsschutz über den Minijob erwirbst. Wenn du also privat krankenversichert bist, bleibt das so – dein Arbeitgeber muss dann keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung leisten.
Was passiert, wenn du die Verdienstgrenze überschreitest?
Die aktuelle Verdienstgrenze liegt bei 538 Euro pro Monat. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, zählt deine Beschäftigung nicht mehr als Minijob, und es wird versicherungspflichtig. Wichtig zu wissen: Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit wird bei dieser Grenze nicht mitgezählt. Möchtest du mehr darüber erfahren, wie sich die Verdienstgrenze auf deinen Minijob auswirkt? Schau dir unseren Artikel zur Verdienstgrenze an.
Kurzfristige Minijobs neben der Selbstständigkeit
Wenn du nur kurzfristig arbeiten möchtest, passt vielleicht ein kurzfristiger Minijob besser zu dir. Diese Jobs sind auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristet und haben keine Verdienstgrenze. Da der Minijob parallel zur Selbstständigkeit läuft, wird er in der Regel nicht als berufsmäßig eingestuft, was dir eine Menge Bürokratie erspart.
Steuern im Minijob
Auch dein Verdienst im Minijob muss versteuert werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze kann dies entweder über die individuellen Lohnsteuermerkmale oder pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Bei kurzfristigen Minijobs gibt es die Möglichkeit, die Steuer pauschal mit 25 Prozent zu berechnen.
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Arbeitszeitkonto im Minijob: So bleibst du flexibel
Als Minijobber flexibel arbeiten? Klar, das geht! Arbeitgeber*innen haben es nicht immer leicht, den genauen Personalbedarf zu planen. Da kommt ein Arbeitszeitkonto gerade recht, um bei schwankendem Arbeitsaufkommen flexibel zu reagieren. Wir erklären dir, wie das Ganze funktioniert und worauf du achten solltest.
Flexibel arbeiten – auch im Minijob möglich?
Flexibilität am Arbeitsplatz ist nicht nur in Vollzeitjobs ein Thema. Auch im Minijob kannst du deine Arbeitszeiten flexibel gestalten – und genau hier kommt das Arbeitszeitkonto ins Spiel. Es funktioniert im Grunde wie ein Stundenzettel, nur dass hier sowohl Überstunden als auch Minusstunden erfasst werden. Das ist super praktisch, wenn mal mehr oder weniger zu tun ist.
Fester monatlicher Verdienst – das sollte im Vertrag stehen
Damit ein Arbeitszeitkonto funktioniert, muss das Ganze schriftlich festgehalten werden – zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Hier wird ein fester monatlicher Verdienst vereinbart. Für Minijobs liegt dieser Verdienst in der Regel bei maximal 538 Euro pro Monat, also höchstens 6.456 Euro im Jahr.
Wie viele Stunden du dafür arbeiten musst, hängt von deinem Stundenlohn ab. Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 6.456 Euro und einem Stundenlohn von 13,45 Euro darfst du insgesamt 480 Stunden im Jahr arbeiten.
Wichtig: Auch bei einem Arbeitszeitkonto müssen die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn eingehalten werden!
Zeitguthaben aufbauen und abbauen – wie geht das?
Die Grundlage für dein Arbeitszeitkonto ist der monatlich festgelegte Verdienst. Deine Arbeitsstunden kannst du flexibel über das Jahr verteilen. Wenn du in einem Monat mehr arbeitest, sammelst du Zeitguthaben. Arbeitest du weniger, baust du dieses Guthaben wieder ab. Aber Achtung: Der Abbau des Zeitguthabens muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Das geht entweder durch weniger Arbeit in bestimmten Monaten oder durch eine Freistellung von bis zu 3 Monaten.
Ein Beispiel für ein Arbeitszeitkonto im Minijob
Wichtig ist, dass es keine extremen Schwankungen bei deinen Arbeitszeiten gibt. Eine Freistellung von mehr als 3 Monaten oder ein nicht abgebautes Zeitguthaben führen dazu, dass dein Minijob keiner mehr ist – und dann gelten andere Regeln.
Wenn du mehr über die Vorteile und Regeln von Minijobs erfahren möchtest, schau dir unseren ausführlichen Artikel zu Minijobs und Verdienstgrenzen an.
Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob
Auch wenn du ein flexibles Arbeitszeitkonto hast, darf dein durchschnittlicher monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Arbeitgeber*innen müssen das schon zu Beginn deiner Beschäftigung und bei jeder relevanten Veränderung im Auge behalten.
Wie werden Minijob-Beiträge berechnet?
Die Beiträge zu deinem Minijob werden immer auf Basis des monatlich vereinbarten und ausgezahlten Verdienstes berechnet – unabhängig davon, wie viele Stunden du tatsächlich gearbeitet hast.
Mindestlohn und Arbeitszeitkonto – was ist zu beachten?
Auch im Rahmen eines Arbeitszeitkontos gilt der gesetzliche Mindestlohn – und zwar für jede geleistete Arbeitsstunde. Wenn du mehr arbeitest als vereinbart, werden diese Stunden gesammelt. Wichtig: Die gesammelten Mehrarbeitsstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50 Prozent deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Überschreitest du diese Grenze, muss dein Arbeitgeber die zusätzlichen Stunden direkt mit dem nächsten Gehalt auszahlen.
Mehr Infos zum Thema Mindestlohn bekommst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer: 030 – 60 28 00 28.
Tipps für Studierende: Minijobs zwischen Bachelor und Master
Herzlichen Glückwunsch zum Bachelor! Jetzt stehst du vor einer spannenden Frage: Was machst du mit den Wochen, die du bis zum Start deines Masterstudiums frei hast? Eine tolle Möglichkeit, die Zeit sinnvoll zu nutzen, ist ein Minijob. Damit kannst du nicht nur ein bisschen Geld dazuverdienen, sondern auch wertvolle Erfahrungen sammeln. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Optionen du hast und worauf du achten solltest.
Kurzfristige Beschäftigung: Perfekt für eine kurze Übergangszeit
Wenn du zwischen Bachelor und Master nur wenige Wochen zur Verfügung hast, ist eine kurzfristige Beschäftigung die ideale Lösung. Dieses Arbeitsmodell erlaubt es dir, innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage zu arbeiten. Besonders attraktiv: Es gibt keine feste Verdienstgrenze! Du kannst also so viel verdienen, wie du möchtest, ohne dir Sorgen um Abzüge zu machen. Wichtig zu wissen ist, dass dein Arbeitgeber nur dann prüft, ob die Tätigkeit „berufsmäßig“ ist, wenn dein monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro überschreitet. Doch keine Sorge – für Studierende zwischen zwei Studiengängen gilt diese Regel in der Regel nicht.
In einer kurzfristigen Beschäftigung zahlst du selbst keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Arbeitgeber übernimmt die Umlagen U1 (ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen) und U2. Bei den Steuern hast du die Wahl: Entweder werden sie nach deinen Lohnsteuermerkmalen berechnet oder pauschal mit 25% abgeführt.
Falls du gerade auf der Suche nach einer passenden kurzfristigen Beschäftigung bist, schau doch mal auf unserem Stellenportal vorbei! Dort findest du zahlreiche Minijob-Angebote, die genau zu deiner Situation passen könnten.
Minijob mit Verdienstgrenze: Die richtige Wahl für längere Zeiträume
Falls du planst, länger zu arbeiten, oder die Möglichkeiten einer kurzfristigen Beschäftigung bereits ausgeschöpft hast, könnte ein Minijob mit Verdienstgrenze für dich interessant sein. Dieser Minijob lässt sich zeitlich unbegrenzt ausüben, solange dein monatlicher Verdienst im Durchschnitt 538 Euro nicht übersteigt. Auch wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst, darf das Gesamteinkommen die 538 Euro pro Monat nicht überschreiten.
Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung zahlst du in einem Minijob mit Verdienstgrenze einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung, es sei denn, du lässt dich davon befreien. Dein Arbeitgeber übernimmt die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Umlagen U1 und U2. Steuerlich hast du hier ebenfalls die Wahl: Entweder eine Pauschalsteuer von 2% oder eine Versteuerung nach deinen Lohnsteuermerkmalen.
Ein Vorteil dieses Modells: Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Das gibt dir noch mehr Flexibilität und Verdienstmöglichkeiten.
Midijob: Die Lösung für ein höheres Einkommen
Wenn du mehr als 538 Euro im Monat verdienen möchtest, könnte ein Midijob die richtige Lösung für dich sein. Bei einem Midijob liegt dein Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat. Auch wenn Midijobs sozialversicherungspflichtig sind, bedeutet das nicht automatisch, dass dir weniger Geld bleibt. Durch eine clevere Berechnungsmethode werden die Sozialversicherungsbeiträge reduziert, sodass du am Ende mehr Netto in der Tasche hast. Bei der Berechnung deiner Beiträge hilft dir unser Midijob-Rechner, den du auf unserer Website findest.
Die Sozialversicherungspflicht im Midijob umfasst Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die sowohl von dir als auch von deinem Arbeitgeber getragen werden. Bei den Steuern erfolgt die Versteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen.
Oder doch ein Praktikum?
Vielleicht möchtest du die Zeit zwischen Bachelor und Master nutzen, um Praxisluft zu schnuppern? Ein Praktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, deine theoretischen Kenntnisse anzuwenden und gleichzeitig ein Einkommen zu erzielen. Ob dein Praktikum als Minijob zählt, erfährst du auf unserer Website.
Fazit
Ob kurzfristige Beschäftigung, Minijob mit Verdienstgrenze oder Midijob – du hast viele Möglichkeiten, deine freie Zeit zwischen Bachelor und Master sinnvoll zu nutzen und dabei Geld zu verdienen. Überlege dir, welche Option am besten zu dir passt, und nutze die Gelegenheit, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und finanziell etwas auf die Seite zu legen. Schau dir auch unsere weiteren Blogbeiträge an, um noch mehr hilfreiche Tipps und Informationen zu erhalten!
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Urlaubsgeld im Minijob: Das musst du wissen
Sommer, Sonne, Urlaubsgeld – klingt gut, oder? Aber wie sieht das eigentlich im Minijob aus? Bekommst du als Minijobber*in auch Urlaubsgeld und was musst du dabei beachten? In diesem Beitrag klären wir, wie es mit dem Urlaubsgeld im Minijob aussieht und was das für dich und deinen Arbeitgeber bedeutet.
Bekommst du im Minijob auch Urlaubsgeld?
Das Wichtigste zuerst: Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld hast du als Minijobberin leider nicht. Aber keine Sorge – oft wird das Urlaubsgeld in Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen oder direkt im Arbeitsvertrag festgelegt. Das bedeutet: Wenn deine Vollzeitkolleginnen Urlaubsgeld bekommen, hast du als Minijobber*in in der Regel auch Anspruch darauf. Gleiches Recht für alle!
Wie viel Urlaubsgeld gibt’s im Minijob?
Die Höhe des Urlaubsgeldes hängt oft davon ab, wie viele Stunden du im Vergleich zu den Vollzeitkräften arbeitest. Das bedeutet, dass du dein Urlaubsgeld anteilig bekommst – je nachdem, wie viel du gearbeitet hast. Es kann aber auch vorkommen, dass unabhängig von den Arbeitsstunden ein fester Betrag im Vertrag vereinbart wird.
Einmalzahlungen und was sie für deinen Verdienst bedeuten
Urlaubsgeld ist eine sogenannte Einmalzahlung, also eine Zahlung, die einmal im Jahr fällig wird. Anders als Prämien oder Jubiläumsgelder zählt das Urlaubsgeld jedoch zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Berechnung der Minijob-Grenze berücksichtigt.
Verdienstgrenze im Minijob – Urlaubsgeld zählt mit!
Wenn dein regelmäßiger monatlicher Verdienst die Grenze von 538 Euro überschreitet, gilt deine Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als sozialversicherungspflichtiger Job. Deshalb muss dein Arbeitgeber schon zu Beginn genau berechnen, wie sich dein Verdienst inklusive Urlaubsgeld entwickelt. Wenn du mehr über die Verdienstgrenze erfahren möchtest, schau dir unseren ausführlichen Artikel zur Verdienstgrenze an.
Wie Arbeitgeber das Urlaubsgeld richtig verbeitragen
Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, zum Beitragsnachweis hinzugefügt werden müssen. Aber keine Sorge, das geht ganz einfach mit einem zusätzlichen Nachweis für den Monat der Auszahlung.
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